Konzepte für
Privatkunden
Mit speziellen Versicherungskonzepten bewahren Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Tod – und schützen zugleich Ihre geschaffenen Werte und Zukunftspläne.
Konzepte für
Privatkunden
Mit speziellen Versicherungskonzepten bewahren Sie sich und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall und Tod – und schützen zugleich Ihre geschaffenen Werte und Zukunftspläne.
Die wichtigsten Versicherungen für Privatkunden
Grundsätzlich sind Sie als Privatkunde verschiedenen Risiken ausgesetzt, die Sie in ihrer Auswirkung unterschiedlich stark belasten können:
Existenziell
Hierzu zählen alle unkalkulierbaren Risiken. Hier ist Versicherungsschutz absolut notwendig, da sie das wichtigste Kapital – Ihre Arbeitskraft – finanziell absichern.
wichtig
Es gibt Risiken, die Sie in Ihrer Existenz zwar bedrohen, nicht aber gleich zerstören können. Gegen diese Risiken sollte man sich sinnvoller Weise Versicherungsschutz besorgen.
sinnvoll
Absicherung gegen Risiken, die zwar nicht existenzbedrohend sind, aber dennoch bei Eintritt des Risikos zu enormen finanziellen Belastungen führen können.
Die wichtigsten Versicherungen für Privatkunden
Grundsätzlich sind Sie als Privatkunde verschiedenen Risiken ausgesetzt, die Sie in ihrer Auswirkung unterschiedlich stark belasten können:
Existenziell
Hierzu zählen alle unkalkulierbaren Risiken. Hier ist Versicherungsschutz absolut notwendig, da sie das wichtigste Kapital – Ihre Arbeitskraft – finanziell absichern.
Wichtig
Es gibt Risiken, die Sie in Ihrer Existenz zwar bedrohen, nicht aber gleich zerstören können. Gegen diese Risiken sollte man sich sinnvoller Weise Versicherungsschutz besorgen.
sinnvoll
Absicherung gegen Risiken, die zwar nicht existenzbedrohend sind, aber dennoch bei Eintritt des Risikos zu enormen finanziellen Belastungen führen können.
existenziell
Berufsunfähigkeitsversicherung
Die eigene Arbeitskraft ist für die meisten Menschen Voraussetzung für ein regelmäßiges Einkommen. Im Falle einer Berufsunfähigkeit fällt das Gehalt weg, was fast immer zu drastischen Veränderungen des Alltags führt. In der Regel kann der gewohnte Lebensstandard nicht aufrechterhalten werden, denn die staatliche Absicherung reicht meistens nicht aus.
Für wen ist die Versicherung?
Über 2 Mio. Menschen in Deutschland sind erwerbs- bzw. berufsunfähig. Jährlich kommen 280.000 weitere Fälle hinzu. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt im Falle einer Berufsunfähigkeit nur eine geringe Erwerbsminderungsrente. Für Menschen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, wurde die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente faktisch abgeschafft. Sie erhalten nur noch eine einheitliche, zweistufige Erwerbsminderungsrente mit stark reduzierten Leistungen. Dabei wird nicht berücksichtigt, welchen beruflichen Status der Betroffene zuvor besaß. Er oder sie muss nahezu jeden anderen Job annehmen, egal wie hoch die erreichte berufliche Qualifikation ist. Die volle Höhe der Erwerbsminderungsrente – das sind lediglich rund 38 % des letzten Bruttoeinkommens – gibt es nur, wenn der Erkrankte oder Verunglückte nur noch weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann. Die Erwerbsminderungsrente kann in Abhängigkeit vom Umfang der Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung höher, aber auch deutlich niedriger ausfallen. Auch für Menschen deren Geburtsdatum vor dem 2. Januar 1961 liegt, hat sich der gesetzliche Versicherungsschutz verschlechtert. Die Leistungen wurden stark reduziert. Deswegen ist auch hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sehr zu empfehlen, um die finanziellen Lücken weitgehend zu schließen.
Was ist versichert?
Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente, wenn der Versicherte zu mindestens 50 % berufsunfähig ist, d. h. er seinen aktuellen Beruf nicht mehr voll ausüben kann.
Wann liegt eine Berufsunfähigkeit vor?
Die deutschen Lebensversicherungsunternehmen verwenden überwiegend folgende Definition von Berufsunfähigkeit: „Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außer Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“
Welche Ereignisse sind u.a. nicht mitversichert?
• Liegt die Berufsunfähigkeit unter 50 %, wird normalerweise keine Leistung ausbezahlt. • Bestimmte Berufe sind bei vielen Anbietern nicht oder nur zu erschwerten Bedingungen versicherbar, wie z. B. Piloten oder Sprengmeister. • Terror- und Kriegsereignisse sind in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. • Bei Vorsatz wird nicht geleistet z. B. ein Chirurg trennt sich absichtlich einen Finger ab, um seine Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten. • Bei Vertragsabschluss bereits bestehende Erkrankungen werden meist ausgeschlossen oder führen zu einem Risikozuschlag, d. h. der Monatsbeitrag erhöht sich um einen bestimmten Prozentsatz. Teilweise ist aufgrund von Vorerkrankungen kein Versicherungsschutz mehr möglich.
existenziell
Risiko-Lebensversicherung
Der Tod eines nahe stehenden Menschen ist immer schmerzlich und eine belastende Zeit, in der vieles andere in den Hintergrund rückt. Eine Risikolebensversicherung hält „den Rücken frei”, damit in dieser schwierigen Phase nicht auch noch finanzielle Sorgen dazu kommen. Denn, auch wenn die Gedanken in dieser Zeit sicherlich woanders sind, die finanziellen Verpflichtungen bleiben.
Hohe Absicherung - geringe Beiträge
Eine Risikolebensversicherung ist eine relativ günstige Absicherungsform. Hohe Versicherungsummen sind meist schon für wenig Geld versicherbar. Die Versicherungsprämie hängt in der Regel von Alter, Beruf, Versicherungssumme und Laufzeit ab. Es können aber noch Zuschläge für riskante Hobbys oder Vorerkrankungen dazu kommen. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten zudem günstigere Prämien für Nichtraucher an. In den meisten Angeboten wird eine Brutto- und eine Netto-Prämie ausgewiesen. Dieser Unterschied kommt zustande, da die Versicherungsunternehmen die Kunden an den erwirtschafteten Überschüssen beteiligen. Sofern Sie sich für das System der „Beitragsverrechnung“ entschieden haben, reduzieren die Überschüsse die laufenden Prämien. Die Netto-Prämie ist der derzeit gültige Zahlbeitrag für Ihre Risikolebensversicherung. Die Brutto-Prämie ist der maximal mögliche Beitrag, wenn die Überschussbeteiligung reduziert werden muss. Damit Ihre Prämie auch in vielen Jahren noch bezahlbar bleibt, ist es wichtig, ein finanzstarkes Unternehmen zu wählen, das Ihnen auch in Zukunft noch hohe Überschüsse gutschreiben kann.
Welche Tarifvarianten gibt es?
Für jede Lebenslage die passende Absicherung:
• konstante Versicherungssumme • steigende oder fallende Versicherungssumme • Restschuldversicherung • auf verbundene Leben
Worauf sollten Sie achten?
Bei Beantragung einer Risikolebensversicherung sind im Antrag Gesundheitsfragen zu beantworten. Es ist wichtig, dass Sie diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Je nach Krankengeschichte und gewünschter Absicherungshöhe sind evtl. weitere Unterlagen nötig, wie z. B. Arztberichte. Steigende Lebenshaltungskosten und Inflation erhöhen Ihren Vorsorgebedarf. Damit der Versicherungsschutz auch in vielen Jahren noch Ihrem Absicherungsbedarf entspricht, empfiehlt es sich, einen Vertrag mit Dynamik abzuschließen. Durch die Dynamisierung erhöht sich Ihr Versicherungsschutz in regelmäßigen Abständen automatisch – ohne erneute Gesundheitsprüfung. Zusätzlich bieten Verträge mit umfangreichen Nachversicherungsgarantien die Sicherheit, dass Sie den Schutz an sich ändernde Lebenssituationen anpassen können. So ermöglichen diese Garantien z. B., dass Sie die Versicherungssumme bei Geburt eines Kindes ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen können. Stellen Sie sicher, dass die Laufzeit ausreichend lange gewählt wird. Eine vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrages ist unproblematisch möglich. Eine Verlängerung ist meist mit einer erneuten Gesundheitsprüfung und höheren Prämien verbunden. Auch bei einer Risikolebensversicherung „spart“ ein junges Eintrittsalter Geld. Zudem sollten Sie die Versicherungssumme hoch genug wählen. Sichern Sie lieber etwas mehr ab, damit auch ungeplante Entwicklungen in Ihrem Leben und steigende Ansprüche im Laufe der Zeit mit berücksichtigt sind.
Das bekommen die Hinterbliebenen
Kleine Witwen-/Witwerrente: 25 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen; befristet auf 2 Jahre Große Witwen-/ Witwerrente: 55 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen Halbwaisenrente: 10 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen Vollwaisenrente: 20 % der Alters- bzw. Erwerbsminderungsrente des Verstorbenen
Welche "Fausformel" gilt?
Die Versicherungssumme sollte etwa drei bis fünf Brutto-Jahresgehältern entsprechen. Belastungen durch Darlehen sollten dabei zusätzlich berücksichtigt werden. Für die oben erwähnte Beispiel-Familie sollte die Versicherungssumme also mind. 150.000 bis 200.000 € betragen. Greifen Sie auf Experten zurück: Die genaue Höhe der Absicherung sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Versicherungsmakler ermitteln und auf Ihre Bedürfnisse abstimmen.
wichtig
Privathaftpflichtversicherung
Eine der grundlegendsten Versicherungen, die jeder haben sollte. Sie schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn Sie anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen. Ob im Alltag oder bei besonderen Ereignissen – die Haftpflichtversicherung sichert Sie ab.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist für jede Privatperson wichtig.
Was ist versichert?
Grundsätzlich alle Sach-, Personen-, und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zugefügt hat. Die Privathaftpflichtversicherung prüft zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sind diese nicht gerechtfertigt, wehrt sie unberechtigte Ansprüche ab. Sämtliche Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen. Im Familientarif besteht grundsätzlich Deckung für: • Versicherungsnehmer • Ehegatte • Lebenspartner oder Partner in häuslicher Gemeinschaft • Kinder – sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. Volljährige Kinder sind mitversichert, sofern diese unverheiratet sind und sich in der ersten Berufs-/ oder Schulausbildung befinden, maximal jedoch bis zu einem bestimmten Alter. • Im Haushalt beschäftigte Personen während der Ausübung ihrer Tätigkeit. Oftmals erstreckt sich der versicherte Personenkreis auch auf: • Volljährige unverheiratete Kinder in häuslicher Gemeinschaft • Eltern / Großeltern in häuslicher Gemeinschaft • Vorübergehend in den Haushalt eingegliederte Personen, wie z. B. Au-pairs
Was ist nicht versichert?
• Vorsatz • Geldstrafen und Bußgelder Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind: • Schäden durch deliktunfähige Personen • Gefälligkeitsschäden • Mietsachschäden an beweglichen Sachen • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander • Neuwertentschädigung • Fotovoltaikanlagen inkl. der Einspeisung • Verlust von fremden privaten und beruflichen Schlüsseln • Gebrauch bestimmter Luft- und Wasserfahrzeuge • Selbständige gewerbliche Nebentätigkeiten
Sonderfall Glasbruch
Als Mieter einer Wohnung oder eines Hauses sind Schäden, die Sie an den gemieteten Räumen verursachen, als Mietsachschäden in vielen Tarifen der Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Sind Sie am Bruch von Fenster- oder Türverglasungen, dem Glaskochfeld der mit gemieteten Einbauküche o. ä. schuld, ist ein solcher Schaden allerdings nicht gedeckt! Grund hierfür ist, dass Sie als Mieter eine spezielle Versicherung für solche Schäden abschließen können: die Glasversicherung. Diese kommt für die geschilderten Schäden auf. Möchten Sie sich gegen Schadenersatzforderungen aus Glasbruch schützen, ist Ihnen als Mieter der Abschluss eines solchen Vertrags sehr zu empfehlen.
wichtig
Hausratversicherung
Auch in der sichersten Wohnung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder auch Einbruchdiebstahl nicht vollkommen vermeidbar. Neben den Kosten für die Wiederbeschaffung von Einrichtung, Kleidung und alltäglichen Gebrauchsgegenständen, können auch noch Kosten für eine Unterbringung im Hotel auf Sie zukommen.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Privatpersonen mit eigenem Hausstand. Zum Hausrat gehören alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände sowie Wertsachen und Bargeld. Hausrat außerhalb der Wohnung ist im Rahmen der Außenversicherung versichert.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Die Standarddeckung umfasst: • Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub • Leitungswasser • Sturm/Hagel Folgende Erweiterungen sind möglich: • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) • Glasbruch • Fahrraddiebstahl • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?
Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert: • Vorsatz • Krieg • Kernenergie • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.) Feuer • Sengschäden, Überstrom, Induktion Leitungswasser • Plansch- oder Reinigungswasser • Schwamm Sturm/Hagel • Sturmflut • Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen Einbruchdiebstahl/Raub • Einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl) Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Wo gilt die Versicherung?
Die Versicherung gilt für den im Versicherungsschein genannten Versicherungsort; mit Einschränkung auch andernorts (Außenversicherung).
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme ist grundsätzlich vom Versicherungsnehmer zu bestimmen. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Versicherungssumme dem Neuwert des Hausrates entspricht. Bei einem „normalen Haushalt“ kann als grober Richtwert von ca. 650 € pro Quadratmeter ausgegangen werden. Wird eine Versicherungssumme mit dieser Quadratmeterpauschale ermittelt, verzichtet der Hausratversicherer in der Regel auf Leistungskürzungen aufgrund einer eventuellen Unterversicherung. Wünscht man keine pauschal ermittelte Versicherungssumme, kann auch eine kundenseitig ermittelte Summe versichert werden. Der zeitliche bzw. finanzielle Aufwand einer solchen Wertermittlung ist vom Kunden zu tragen; ebenso das Risiko der Unterversicherung. Zur Bestimmung des zu versichernden Wertes kann ein Kunde auch einen Gutachter beauftragen. Gerade bei höherwertigem Hausrat mit Kunstgegenständen, Antiquitäten o. ä. kann dies eine empfehlenswerte Lösung darstellen. Einige Anbieter bieten auch „Wohnflächentarife“ an, bei denen ausschließlich auf Basis der Wohnfläche tarifiert wird. Je nach Versicherer bieten diese Tarife eine unbegrenzte Versicherungssumme oder eine pauschale Maximalentschädigung.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen wird der Neuwert erstattet. • Bei beschädigten Sachen erfolgt die Erstattung der notwendigen Reparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung. • Entstandene Kosten, wie z. B. Aufräumungskosten, Bewegungsund Schutzkosten oder Hotelkosten werden separat und teilweise über die normale Versicherungssumme hinaus ersetzt. • Je nach vereinbartem Deckungsumfang der Hausratversicherung werden auch Überspannungsschäden durch Blitz, Schäden durch auslaufende Aquarien und Wasserbetten, Fahrraddiebstahlschäden usw. ersetzt.
sinnvoll
Unfallversicherung
Pro Jahr ereignen sich in Deutschland rund 9 Mio. Unfälle, davon 70 % in der Freizeit und 30 % im Beruf. Statistisch gesehen ereignet sich alle vier Sekunden ein Unfall. Eine Absicherung über die gesetzliche Unfallversicherung besteht nur in Ausnahmefällen und reicht häufig nicht aus.
Für wen ist die Versicherung?
Die Unfallversicherung ist für jede natürliche Person empfehlenswert.
Was ist versichert?
Die finanziellen Folgen einer körperlichen Schädigung durch einen Unfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Unfallversicherung mindert die finanziellen Folgen aus einem derartigen Ereignis u.a. durch die unten aufgeführten Leistungen. Deckung besteht dabei in der Regel 24 Stunden täglich bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens; auch während der Arbeitszeit.
Welche Leistungen übernimmt die Versicherung?
1. Invaliditätsleistung Kapitalzahlung, abhängig vom Grad der Invalidität (Schwere der Behinderung). Bemessungsgrundlage ist die sog. Gliedertaxe. Diese legt fest, wie viel der vereinbarten Summe z.B. bei Verlust eines Körperteils ausgezahlt wird. Besonderheit: Für einzelne spezielle Berufsgruppen besteht die Möglichkeit, Tarife mit speziell auf diese abgestimmten Gliedertaxen zu wählen (z. B. Mediziner und Musiker). 2. Todesfallleistung Verstirbt die versicherte Person durch einen Unfall (innerhalb eines Jahres), wird die vereinbarte Todesfallsumme ausgezahlt (ähnlich wie bei einer Risikolebensversicherung). Damit lassen sich beispielsweise die Kosten für die Beerdigung abdecken. 3. Verschiedene Tagegelder Je nach vereinbarter Leistung wird ein Tagessatz ausbezahlt: a. Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld Für jeden Tag eines unfallbedingt medizinisch nötigen Krankenhausaufenthalts. Nach Entlassung erhalten Sie das Genesungsgeld nur für die Anzahl von Tagen, die Ihr Klinikaufenthalt dauerte (i. d. Reg. gibt es eine gesonderte Obergrenze an max. Tagen, die hier Berücksichtigung finden). b. Unfall-Krankentagegeld Bedarf es nach einem Unfall einer längeren Krankschreibung, zahlt der Arbeitgeber lediglich für sechs Wochen das gewohnte Gehalt weiter. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse das deutlich niedrigere Krankengeld. Dieses können Sie mit einem Unfall-Krankentagegeld auf das Niveau Ihres gewohnten Einkommens auffüllen. c. Unfallrente Ab einem bestimmten Invaliditätsgrad wird eine lebenslange Rente gezahlt. d. Übergangsleistung Nicht immer ist eine durch Unfall erworbene Invalidität dauerhaft. Dennoch können in der Phase der Gesundung teure Hilfsmittel nötig werden oder andere Kosten anfallen. Liegt etwa sechs Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit von 50 % vor, kommt die vereinbarte Übergangsleistung zur Auszahlung. Je nach Versicherer sind weitere Zusatzbausteine möglich.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Die Höhe der Leistung ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig: • von der Höhe der vereinbarten Grundsumme • der Höhe des Invaliditätsgrads • der vereinbarten Progression. Den Grad der körperlichen Invalidität regelt in den meisten Fällen die Gliedertaxe, die dem gewählten Tarif hinterlegt ist. Hier ist fast jedem Körperteil ein bestimmter Invaliditätsgrad zugeordnet, der angesetzt wird, wenn dieses Körperteil vollkommen funktionsunfähig ist. Was nicht gelistet ist, muss ein Arzt einwerten. Ist ein Körperteil nur teilweise funktionsunfähig, wird auch nur der entsprechende Anteil in die Berechnung einbezogen. Bei jeder Progression greift ab einer bestimmten Invaliditätsstufe das Mehrleistungsprinzip. Die Versicherungssumme wird für die Erstattungsberechnung angehoben. Wie sich nun die Progression konkret auf die auszuzahlende Invaliditätsleistung auswirkt, zeigen die folgenden Beispiele wohl am besten. Wir gehen jeweils von einer vereinbarten Grundsumme von 100.000 Euro und dem vollständigen Verlust der Sehkraft eines Auges aus (50 % Invalidität lt. Gliedertaxe): Keine Progression: Der Prozentsatz gem. Gliedertaxe wird ausgezahlt – Auszahlung: 50.000 Euro 300 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der dreifachen Grundsumme – Auszahlung: 100.000 Euro 500 %ige Progression: die erste 25 % Invalidität werden auf Basis der vereinbarten Grundsumme erstattet, die nächsten auf Basis der fünffachen Grundsumme – Auszahlung: 150.000 Euro Je höher der Invaliditätsgrad und je höher die Progression, desto höher auch die Leistung aus dem Vertrag. Bei hohem Invaliditätsgrad benötigen Sie besonders viel Geld, um Ihr Umfeld darauf abstimmen zu können. Die Progression hilft. Die Progressionsverläufe sind hier nur beispielhaft und können je nach Bedingungswerk abweichen.
wichtig
Wohngebäudeversicherung
Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht vermeiden kann, dann kann man sie wenigstens finanziell absichern.
Für wen ist die Versicherung?
Empfehlenswert für alle Hausbesitzer und Wohnungseigentümergemeinschaften.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Grundsätzlich sind alle Gefahren einzeln versicherbar. Die „klassische“ Wohngebäudeversicherung beinhaltet die Gefahren: • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion) • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Rohren) • Sturm, Hagel Zusätzlich versicherbar sind • Elementarschäden (Überschwemmung, Überflutung, Vulkanausbruch, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck) • All-Risk-Deckung (unbenannte Gefahren)
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versichert?
• Vorsatz • grobe Fahrlässigkeit (Leistungskürzung) • Krieg • Kernenergie • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.) In der Feuerversicherung • Schäden durch Erdbeben • Nutzwärmeschäden, Sengschäden In der Leitungswasserversicherung • Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser • Schäden durch Schwamm • Schäden durch Regenwasser aus Fallrohren In der Sturmversicherung • Schäden durch Sturmflut • Schäden durch Lawinen • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen In der Elementarschadenversicherung • Schäden durch Sturmflut Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass einzelne Gefahren bzw. Schäden in Ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Ersetzt wird der Neuwert der zerstörten Sachen. Bei beschädigten Sachen werden die notwendigen Reparaturkosten erstattet. • Für den Fall, dass kein Wiederaufbau erfolgt, besteht lediglich Anspruch auf einen Zeitwert.
• Eine Vielzahl von unterschiedlichen Kosten, die im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall entstehen, sind (teilweise über die Versicherungssumme hinaus) abgedeckt. Zum Beispiel Aufräum- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten. Auch ein möglicher Mietausfallschaden wird in diesem Zusammenhang ersetzt, soweit dies vereinbart wurde.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
1. Glasversicherung Gerade bei größeren Glasflächen oder einem Wintergarten kann der Abschluss einer Glasversicherung sinnvoll sein. Ungeachtet der Schadensursache wird der Ersatz von Glasscheiben erstattet. Die Glasversicherung zählt ganz sicher nicht zu den unbedingt notwendigen Versicherungen. Sie soll an dieser Stelle aber auch deshalb erwähnt werden, da Glasschäden an gemieteten Immobilien von einem Mieter nicht im Rahmen der Mietsachschadendeckung seiner Privathaftpflicht geltend gemacht werden können. Eine Glasversicherung ist in der Regel für sehr geringe Beiträge erhältlich. Neben Fenstern und Türverglasungen können auf Wunsch auch Glaskochfelder und Mobiliarverglasungen mit versichert werden. 2. Rechtsschutz für Haus- und Grundbesitzer Streitigkeiten rund ums Haus sind keine Seltenheit. Rasch wird aus Unstimmigkeiten mit dem Nachbarn ein Rechtsstreit, der erst vor Gericht entschieden werden kann. Auch z. B. Steuersachen oder Ordnungswidrigkeiten sind vor Gericht über einen solchen Vertrag abgesichert. Möchten Sie Erstattungsansprüche für Schäden an Ihrem Haus oder Grund durchsetzen? Auch hier hilft diese Form der Rechtsschutzversicherung. Streitigkeiten mit einem Mieter müssten allerdings über einen separaten Vermieter-RS gedeckt werden. 3. Mietnomadenversicherung Vermieten Sie Wohnraum, besteht immer die Gefahr, dass Ihr Mieter nicht mehr zahlt oder Schäden verursacht, für die er nicht aufkommen kann. Eine Mietnomadenversicherung kommt innerhalb bestimmter Maximalgrenzen für Mietausfall und Sachschaden auf. Die Mietnomadenversicherung ist sicherlich eine der innovativsten Neueinführungen, die der Versicherungsmarkt in den letzten Jahren erleben durfte. Eine sinnvolle Ergänzung der Absicherung für alle Vermieter.
sinnvoll
Rechtsschutzversicherung
Im Alltag kann es schnell zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Anwalt nötig wird. Ein eventuell daraus resultierender Rechtsstreit ist meistens sehr teuer. Mit einer Rechtsschutzversicherung treffen Sie Vorsorge für diese finanziellen Folgen. Wer will schon auf sein gutes Recht verzichten, nur weil er es sich vielleicht nicht leisten kann?
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Personen, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen möchten.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. des Versicherten.
Wo gilt die Versicherung?
Die Rechtsschutzversicherung gilt weltweit, jedoch gibt es unterschiedliche Deckungssummen für Europa und Übersee.
Wer ist versichert?
Je nach Vereinbarung sind folgende Personen versichert: • Versicherungsnehmer • Ehe- und Lebenspartner • Kinder - sofern diese unverheiratet und minderjährig sind. • Volljährige, unverheiratete Kinder sind mitversichert, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben, maximal jedoch bis zum 25. Lebensjahr.
Welche Leistungen sind u. a. versicherbar?
Je nach vereinbartem Deckungsumfang kann Folgendes versichert werden: • Privat- und Berufs-Rechtsschutz • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken • Verkehrs-Rechtsschutz • Fahrer-Rechtsschutz • Erweiterter Straf-Rechtsschutz Soweit vereinbart sind folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-RS, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes-RS, Opfer-Rechtsschutz, Beratungs-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche), Mediations-Rechtsschutz (verschiedene Bereiche und Umfänge).
Welche Leistungen sind u. a. nicht versicherbar?
• Baurechtsstreitigkeiten • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherten Personen untereinander • Vorsätzlich begangene Straftaten Einzelne dieser Punkte können ggf. über besondere RS-Bausteine gesondert versichert werden.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung: • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
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