Konzepte für
Firmenkunden
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, rechtlichen Risiken und unerwarteten Ereignissen durch Haftungsansprüche, Betriebsunterbrechung oder Cyberangriffe.
Konzepte für
Firmenkunden
Schützen Sie Ihr Unternehmen vor finanziellen Verlusten, rechtlichen Risiken und unerwarteten Ereignissen durch Haftungsansprüche, Betriebsunterbrechung oder Cyberangriffe.
Die wichtigsten Versicherungen für Firmenkunden
Grundsätzlich sind Sie als Firmenkunde verschiedenen Risiken ausgesetzt, die Sie in ihrer Auswirkung unterschiedlich stark belasten können:
Existenziell
Hierzu zählen alle unkalkulierbaren Risiken. Hier ist Versicherungsschutz absolut notwendig, da sie die Existenz Ihres Unternehmens gefährden.
wichtig
Es gibt Risiken, die Ihr Unternehmen existenziell zwar bedrohen, nicht aber gleich zerstören können. Gegen diese Risiken sollte man sich sinnvoller Weise absichern.
sinnvoll
Absicherung gegen Risiken, die zwar nicht existenzbedrohend sind, aber dennoch bei Eintritt des Risikos zu enormen finanziellen Belastungen führen können.
Die wichtigsten Versicherungen für Firmenkunden
Grundsätzlich sind Sie als Firmenkunde verschiedenen Risiken ausgesetzt, die Sie in ihrer Auswirkung unterschiedlich stark belasten können:
Existenziell
Hierzu zählen alle unkalkulierbaren Risiken. Hier ist Versicherungsschutz absolut notwendig, da sie die Existenz Ihres Unternehmens gefährden.
wichtig
Es gibt Risiken, die Ihr Unternehmen existenziell zwar bedrohen, nicht aber gleich zerstören können. Gegen diese Risiken sollte man sich sinnvoller Weise absichern.
sinnvoll
Absicherung gegen Risiken, die zwar nicht existenzbedrohend sind, aber dennoch bei Eintritt des Risikos zu enormen finanziellen Belastungen führen können.
Existenziell
Betriebs- und Produkthaftpflicht
Eine Betriebs- und Produkthaftpflicht schützt sowohl den Unternehmer als auch seine gesetzlichen Vertreter sowie sämtliche übrigen Betriebsangehörigen vor den finanziellen Folgen der beruflichen Haftung, indem sie eine gestellte Schadensersatzforderung prüft und daraufhin entweder unberechtigte Ansprüche ablehnt oder berechtigte Ansprüche im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs reguliert.
Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Betriebsinhaber, Handwerker, Produzenten und Händler.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihres versicherten Betriebes entstehen kann. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Betriebshaftpflicht-Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen.
Welche Gefahren und Schäden sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang der Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und die daraus als Folge entstehenden Vermögensschäden. Spezielle Produktvermögensschäden sind in der erweiterten Produkthaftpflicht-Versicherung mitversichert, müssen jedoch in den meisten Fällen extra vereinbart werden. Deren Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter aus Schäden wie z. B. • Personen- und Sachschäden aufgrund von Sachmängeln infolge Fehlens von vereinbarten Eigenschaften • der Mangelhaftigkeit von Sachen, die erst durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung der gelieferten Erzeugnisse mit anderen Produkten entstehen • nutzlos aufgewendeter Kosten für die Weiterverarbeitung oder -bearbeitung fehlerhafter Erzeugnisse • Kosten für den Austausch mangelhafter Erzeugnisse • Prüf- und Sortierkosten mangelhafter Produkte • mangelhaft gelieferte, montierte oder gewartete Maschinen Für spezielle Berufsgruppen kann eine reine Vermögensschadenhaftpflicht-Police nötig sein, die auch unabhängig von einem vorherigen Sach- oder Personenschaden leistet.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versicherbar?
Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z. B.: • Schäden, die man selbst erleidet • Erfüllungsschäden (Das Schuldverhältnis wird nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt – z. B. bei einem Kauf- oder Werkvertrag.) • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt • Schäden, die nicht dem betriebsspezifischen Risiko unterliegen, wie z. B. Schäden an Kommissionsware oder Schäden, die nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind. • reine Vermögensschäden
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gilt für Betriebsstätten in Deutschland. Sofern von dieser Betriebsstätte Schäden im Ausland ausgehen, besteht hierfür auch innerhalb Europas Versicherungsschutz. Dieser kann auf Antrag auch auf Schäden außerhalb Europas oder für Betriebsstätten außerhalb Deutschlands ausgedehnt werden. Darüber hinaus besteht Versicherungsschutz im Ausland für in Deutschland hergestellte Produkte, wenn diese ins Ausland gelangt sind, ohne dass sie dorthin geliefert haben oder haben liefern lassen (indirekte Exporte). Für Produkte, die durch Ihre Lieferung oder Ihr „Liefernlassen“ ins außereuropäische Ausland gelangen (direkte Exporte), kann der Versicherungsschutz auf Antrag erweitert werden. Auch für Betriebe, welche für die Kfz-Industrie produzieren, gibt es spezielle Regelungen.
Was ist zu beachten?
Unterschiedliche Betriebe benötigen unterschiedlichen Versicherungsschutz. Die Policen bestehen daher aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Deckungserweiterungen und Zusatzklauseln, je nach individuellem Bedarf.
Existenziell
D&O Versicherung
Tag für Tag müssen Führungskräfte weitreichende Entscheidungen treffen. Werden Fehlentscheidungen getroffen, kann der Schaden fürs Unternehmen enorm sein. Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften dann persönlich unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Auch Entscheider in Stiftungen können persönlich für Ihre Fehler in Haftung genommen werden. Nicht immer besteht ausreichender Versicherungsschutz über eine D&O der Firma. Daher und weil die Haftung auch nach Firmenaustritt weiter besteht, empfiehlt es sich, selbst für diesen sinnvollen Schutz zu sorgen!
Für wen ist die Versicherung?
Mitglieder der geschäftsführenden Organe, wie z. B. GmbH-Geschäftsführer, Vorstände, Generalbevollmächtigte etc. und der Kontrollorgane, wie z. B. Aufsichtsrat, Verwaltungsrat, Beirat oder Kuratorium etc. haften für ihre Entscheidungen persönlich. Hier ist der Schutz einer D&O dringend angeraten! Da Firmen oft nicht oder nicht ausreichend hoch abgesichert sind, sollte jeder Betroffene hohes persönliches Interesse an diesem existenzsichernden Versicherungsschutz haben und sich ein eigenes Bild vom vorhandenen Schutz machen, wenn er eine wie obig genannte Funktion übernimmt. Gerade dann, wenn ein häufiger Wechsel der Firma vorstellbar ist, kann eine persönliche D&O die bessere Wahl gegenüber der Firmenlösung sein. Die Haftung des Entscheiders besteht auch nach seinem Firmenaustritt weiter. Nur mit einem eigenen Vertrag können Sie die Rahmenbedingungen (Versicherungssumme etc.) selbst beeinflussen.
Was ist versichert?
Die D&0 Versicherung gewährt Versicherungsschutz für den Fall, dass Sie für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) ersatzpflichtig gemacht werden, der in einem Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit steht. Versichert ist sowohl die Haftung im Innen- wie auch im Außenverhältnis. So können Schadenersatzansprüche vom eigenen Unternehmen an den Entscheider herangetragen werden, aber auch beispielsweise von Geschäftspartnern oder Behörden, die nicht nur die Firma sondern auch den tatsächlichen Schadenverursacher mit ihren Ansprüchen angehen. Beachten Sie bitte auch, dass Eigentum an der Firma nicht vor der persönlichen Haftung schützt, weshalb auch Gesellschafter-Geschäftsführer z. B. von einem Insolvenzverwalter direkt in Haftung genommen werden können. Laut Gesetzesbeschluss zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) tragen seit 01.07.2010 Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften, unabhängig von deren Größe, amtlicher Notierung oder Aktionärszusammensetzung, einen persönlichen Pflicht-Selbstbehalt von 10 %, max. 1,5-fach des Jahresbruttofestbezuges. Auch diesen Selbstbehalt können Sie mit einer persönlichen D&O versichern.
Welche Ansprüche und Schäden sind abgedeckt?
Versichert werden Haftpflichtansprüche auf Ersatz von Vermögensschäden. Vermögensschäden sind solche Schäden, die weder Personen- noch Sachschäden sind und sich auch nicht aus solchen Schäden herleiten.
Was ist u.a. nicht versichert?
Nicht versichert bleiben beispielsweise Schadenverursachung durch vorsätzliches Handeln und durch wissentliche Pflichtverletzung (sofern Wissentlichkeit durch rechtskräftige gerichtliche Entscheidung oder Anerkenntnis einer versicherten Person festgestellt ist) sowie Schäden, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Wo gilt die D&O Versicherung?
Die Directors & Officers-Versicherung gilt weltweit. Für Risiken in den USA gibt es besondere Regelungen.
Was erhalten Sie im Schadensfall?
Im Fall eines Vermögensschadens geht es vor allem auch um Ihre berufliche Reputation. Damit Sie dann nicht allein dastehen, beraten Sie spezialisierte Anwälte bei Rechtsstreitigkeiten. Der Versicherungsschutz umfasst die angemessenen und erforderlichen Gebühren und Ausgaben, um den Schaden für das Ansehen der versicherten Person abzuwehren oder zu mindern und berechtigte Ansprüche (Schadenersatz) zu befriedigen.
wichtig
Cyber-Versicherung
Cybercrime, also durchs Internet oder Netzwerke begangene Straftaten, sind längst fester, bedauerlicher Bestandteil unserer Gesellschaft geworden. Das Bundeskriminalamt veröffentlichte in seinem Bericht zur Bundeslage 2022 136.865 Straftaten. Die Spielarten der Cyberkriminalität sind inzwischen sehr vielseitig und reichen vom Datendiebstahl bis hin zur digitalen Erpressung. Die Medien berichten inzwischen regelmäßig von Fällen, bei denen große Konzerne gehackt wurden – aber auch kleine und mittelständische Firmen sind beliebte Ziele für Angriffe, da Datenmaterial hier im Regelfall schlechter oder gar nicht geschützt ist. Die finanziellen Folgen eines solchen Angriffs können schnell in die Tausende gehen.
Für wen ist die Versicherung?
Diese Versicherung ist für alle Gewerbetreibende, Freiberufler und Betriebsinhaber geeignet, die Daten nicht nur in Papierform verwalten.
Was ist versichert?
Versichert sind – je nach Umfang des Vertrages – die gerechtfertigten Haftpflichtansprüche, die aus dem Missbrauch der Daten entstanden, die in Ihrem Betrieb gespeichert waren. Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Versicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen. Für einige Risiken gibt es ggf. separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen. Auch Eigenschäden sind Teil des Versicherungsschutzes bzw. können mit abgedeckt werden. Die Tarife am deutschen Versicherungsmarkt unterscheiden sich teils sehr deutlich in ihren Deckungen.
Welche Kosten sind u.a. versicherbar?
Der Leistungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ erstreckt sich primär auf Kosten, die Ihrem Haus nach einer Attacke entstehen und auf Vermögensschäden, die durch „Ihren Beitrag“ Dritten zugefügt werden. Ein solcher Vertrag übernimmt je nach Versicherer, Tarif und vereinbartem Umfang: • Kosten für IT-Forensik • Rechtsberatung • Informationskosten • Kreditüberwachungsdienstleistungen • Kosten für Krisenmanagement • Kosten für PR-Beratung • Betriebsunterbrechungsschäden • Vertragsstrafen (PCI) • Lösegeldzahlungen • Wiederherstellungskosten • Sicherheitsverbesserungen
Welche Kosten sind oft nicht versichert?
Auch beim Deckungsumfang einer „Cyber-Risk-Versicherung“ kann es Ausnahmen geben. Regelmäßig sind dies z. B.: • Verletzungen von Kartell- und Wettbewerbsrecht, sowie Patentrecht • Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung • Auswirkungen von Krieg oder Terror • Schäden aus einer behördlichen Vollstreckung • Geldbußen oder Geldstrafen • Schäden im Binnenverhältnis von Versicherungsnehmer und mitversicherter Person • Garantiezusagen Wir möchten nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass die hier genannten Punkte zu Deckungsumfang und Ausnahmen davon ausschließlich beispielhaften Charakter haben können. Die Tarife am Markt unterscheiden sich sehr. Gerne finden wir den Tarif, der die Leistungspunkte bietet, die zum individuellen Risiko Ihres Unternehmens passen.Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannte Punkte können jedoch, je nach Bedingungswerk, auch eingeschlossen sein bzw. mitversichert werden.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Höhe der Deckungssummen sollte am speziellen Risiko Ihres Unternehmens ausgerichtet und in entsprechender Höhe vereinbart werden.
sinnvoll
Firmen-Rechtsschutz
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z. B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Firmen und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen.
Was ist versichert?
Die im vereinbarten Umfang erforderlichen Leistungen für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten.
Wer ist versichert?
• Versicherungsnehmer • Arbeitnehmer/-innen in Ausübung ihrer Tätigkeiten für den Versicherungsnehmer
Welche Leistungen sind u.a. versicherbar?
• Firmenrechtsschutz • Arbeitgeberrechtsschutz • Verkehrsrechtsschutz • erweiterter Strafrechtsschutz (für den Vorwurf vorsätzlicher Taten) • Immobilien-Rechtsschutz • Vertragsrechtsschutz für: – Versicherungsverträge – Hilfsgeschäfte – Investitionsgeschäfte Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten Für bestimmte Berufsgruppen und Betriebsarten ist es zudem möglich, einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen. Die Aufzählung ist keinesfalls abschließend.
Welche Leistungen sind u.a. nicht versicherbar?
• Handels- und Gesellschaftsrecht • Wettbewerbsrecht • Baurechtsstreitigkeiten • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander • Kapitalanlagestreitigkeiten • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil) • Vertragsrechtliche Streitigkeiten bestimmter Betriebsarten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden etc.) Hier kann der Versicherungsmarkt Ausnahmen und zumindest teilweise Deckungslösungen kennen.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Der Versicherer zahlt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen notwendig sind, abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung: • Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Was ist sonst noch zu beachten?
Es empfiehlt sich, vor erster Konsultierung eines Anwalts immer zunächst das Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer zu suchen. So können Sie im Vorfeld prüfen lassen, ob ein Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat, den Versicherungsumfang konkret abgrenzen und sich eine verbindliche Deckungszusage geben lassen. Für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung kann eine Wartezeit vereinbart sein. Für Versicherungsfälle, die sich innerhalb dieser Wartezeit oder vor dem Versicherungsbeginn ereignen, besteht kein Versicherungsschutz.
sinnvoll
Inhaltsversicherung
Jeder Betrieb investiert zwangsläufig einen hohen Anteil des Umsatzes in Büroeinrichtung, Werkzeuge und Maschinen. Feuer, Raub und Naturgewalten können jedoch die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören – und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Für wen ist die Versicherung?
Für alle Betriebe, die über Betriebseinrichtung, Waren, Vorräte und Werkzeuge verfügen.
Was ist versichert?
Bewegliche Sachen am Versicherungsort, technische und kaufmännische Betriebseinrichtung, fertige und halbfertige Produkte sowie Rohmaterialien und Werkzeuge.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
• Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von durch Sturm verursachte Gebäudeschäden • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche
Welche Gefahren und Schäden sind u. a. nicht versicherbar?
Es sind ausschließlich die im Versicherungsschein benannten Gefahren versichert. Je nach gewähltem Tarif ist es möglich, dass diese Gefahren bzw. Schäden in ihrem individuellen Angebot eingeschlossen sind: • Schäden, die durch die Nichteinhaltung von behördlichen oder gesetzlichen Sicherheitsvorschriften verursacht wurden (Garagenverordnung, Pflicht zur elektrotechnischen Revision usw.) Grundsätzlich sind Schäden durch folgende Ursachen nicht versichert: • Vorsatz • Grobe Fahrlässigkeit – Leistungskürzung • Krieg • Kernenergie • Sengschäden, Überspannungsschäden (in der Feuerversicherung) • Schäden an Automaten sowie an verschlossenen Registrierkassen (in der Einbruchdiebstahlversicherung) • Schäden durch Wasserdampf, durch Plansch- oder Reinigungswasser, durch Schwamm und durch Sprinklerleckage (in der Leitungswasserversicherung) • Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz in nicht ordnungsgemäß geschlossene Öffnungen (in der Sturmversicherung)
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
• Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum N wertersatz nach einem Totalschaden. • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z. B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert. • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z. B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Insbesondere für die elektronische Betriebseinrichtung empfiehlt sich eine Elektronik- und Glasversicherung.
Vorsorgelösungen für Ihre Mitarbeiter
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern mehr als nur einen Arbeitsplatz: mit betrieblicher Altersversorgung, betrieblicher Krankenversicherung, Gruppenunfallversicherung und Arbeitskraftabsicherung. Stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und sorgen Sie für die Zukunftssicherheit Ihrer Belegschaft.
1
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Zusatzrente, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter bereitgestellt wird. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente zu ergänzen und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die bAV kann durch verschiedene Finanzierungsmodelle erfolgen, entweder durch den Arbeitgeber allein oder in Kombination mit Beiträgen der Mitarbeiter (Entgeltumwandlung).
2
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt, um ihnen erweiterte Gesundheitsleistungen zu bieten, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Sie ist ein freiwilliges Angebot und kann individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeiter zugeschnitten werden. Die bKV bietet eine Vielzahl von Zusatzleistungen, die die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter erheblich verbessern können.
3
Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen, um diese gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit, was sie zu einer wichtigen Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung macht, die nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abdeckt.
4
Betriebliche Arbeitskraftabsicherung
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist eine wesentliche Vorsorgemaßnahme, die Mitarbeitern und ihren Familien finanzielle Sicherheit bietet, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Unfall ihre Arbeitsfähigkeit verlieren. Unternehmen, die eine solche Absicherung anbieten, zeigen nicht nur soziale Verantwortung, sondern erhöhen auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
Vorsorgelösungen für Ihre Mitarbeiter
Bieten Sie Ihren Mitarbeitern mehr als nur einen Arbeitsplatz: mit betrieblicher Altersversorgung, betrieblicher Krankenversicherung, Gruppenunfallversicherung und Arbeitskraftabsicherung. Stärken Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und sorgen Sie für die Zukunftssicherheit Ihrer Belegschaft.
1
Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine wichtige Zusatzrente, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter bereitgestellt wird. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente zu ergänzen und den Lebensstandard im Alter zu sichern. Die bAV kann durch verschiedene Finanzierungsmodelle erfolgen, entweder durch den Arbeitgeber allein oder in Kombination mit Beiträgen der Mitarbeiter (Entgeltumwandlung).
2
Betriebliche Krankenversicherung (bKV)
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Zusatzversicherung, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeiter abschließt, um ihnen erweiterte Gesundheitsleistungen zu bieten, die über den Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hinausgehen. Sie ist ein freiwilliges Angebot und kann individuell auf die Bedürfnisse des Unternehmens und der Mitarbeiter zugeschnitten werden. Die bKV bietet eine Vielzahl von Zusatzleistungen, die die Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter erheblich verbessern können.
3
Betriebliche Gruppenunfallversicherung
Die betriebliche Gruppenunfallversicherung ist eine Versicherung, die Unternehmen für ihre Mitarbeiter abschließen, um diese gegen die finanziellen Folgen von Unfällen abzusichern. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz sowohl während der Arbeitszeit als auch in der Freizeit, was sie zu einer wichtigen Ergänzung der gesetzlichen Unfallversicherung macht, die nur Arbeitsunfälle und Wegeunfälle abdeckt.
4
Betriebliche Arbeitskraftabsicherung
Die betriebliche Arbeitskraftabsicherung ist eine wesentliche Vorsorgemaßnahme, die Mitarbeitern und ihren Familien finanzielle Sicherheit bietet, wenn diese aufgrund von Krankheit oder Unfall ihre Arbeitsfähigkeit verlieren. Unternehmen, die eine solche Absicherung anbieten, zeigen nicht nur soziale Verantwortung, sondern erhöhen auch ihre Attraktivität als Arbeitgeber.
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